FAQ: Frequently Asked Questions
Alle
Frage | Antwort |
---|---|
Weshalb muss ich bei meinem Login eine 2FA-Authentifizierung einrichten? | Die 2FA-Authentifizierung (Zwei-Faktor-Authentifizierung) dient der Erhöhung der Sicherheit bei der Anmeldung. Sie schützt dein SAC-Login besser, indem sie eine zusätzliche Sicherheitsebene hinzufügt. Der Grund für die Einführung der 2FA ist, dass Passwörter allein oft nicht ausreichen, um ein Konto vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein Passwort kann durch Phishing, Datenlecks oder die Nutzung unsicherer Passwörter gestohlen werden. Mit der 2FA wird ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor hinzugefügt, der den Zugriff für einen Angreifer erschwert, selbst wenn er dein Passwort kennt. |
Das SAC-Portal ist in der Regel auf den gängigen Internetbrowsern wie Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Safari vollständig funktionstüchtig. Allerdings empfiehlt es sich, stets die aktuellste Version dieser Browser zu verwenden, um die beste Leistung und Kompatibilität zu gewährleisten. | |
Wir möchten sicherstellen, dass die Mitglieder in ihren SAC-Konten eine gültige E-Mailadresse hinterlegt hast. Aus diesem Grund erhalten sie eine automatisch generierte E-Mail, sobald sie sich für ihr SAC-Konto angemeldet hast. In der E-Mail werden soe aufgefordert, die E-Mailadresse zu bestätigen. Mit der verifizierten E-Mailadresse haben sie u.a. Zugriff auf das SAC-Tourenportal. | |
Kann ich auch nach 2025 meinen Mitgliederausweis in Papierform erhalten? | Der digitale Mitgliederausweis wird im Januar 2025 letztmalig in Papierform versendet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Ausweis jederzeit im SAC-Portal als PDF heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden. Weitere Informationen zum digitalen Mitgliedsausweis sind auf der Webseite des SAC verfügbar: https://www.sac-cas.ch/de/sac-portal-und-digitaler-mitgliederausweis/ |
Ist der digitale Mitgliederausweis auch in ausländischen Hütten gültig (Gegenrecht)? | Siehe https://www.sac-cas.ch/de/die-alpen/25-jahre-internationales-gegenrecht-16363/ |
Präsidentinnen und Präsidenten
Frage | Antwort |
---|---|
Wie kann ich Mutationen bei meinen Funktionärinnen und Funktionären vornehmen? | Mutationen bei den Funktionärinnen und Funktionären nur von Personen vorgenommen werden, welche über Schreibrechte verfügen. Ob du über Schreibrechte verfügst kannst du im SAC-Portal unter deinen aktiven Rollen sehen. Wenn du nicht über Schreibrechte verfügst, wende dich an mv@sac-cas.ch und wir werden die entsprechenden Anpassungen für dich vornehmen. |
Wie können sich meine Funktionäre für den für sie relevanten Newsletter anmelden? | Funktionärinnen und Funktionäre können sich in ihrem SAC-Konto im Profil unter der Rubrik Abos für das SAC-Inside anmelden. Anschliessend muss das Double Opt-In Bestätigungsmail bestätigt werden. |
Mitgliederverwalter und Mitgliederverwalterinnen
Frage | Antwort |
---|---|
Nein, Familienmitgliedschaften können nur über die Geschäftsstelle des Zentralverbandes aufgelöst werden. | |
Wie kann ich zu ein bestehendes Mitglied zu einer Familienmitgliedschaft hinzufügen? | Anpassungen von Familienmitgliedschaften (Hinzufügen oder entfernen von einzelnen Personen) können nur durch die Geschäftsstelle des Zentralverbandes vorgenommen werden. |
Dieser Wechsel kann nur durch den Mitgliederdienst der SAC-Geschäftsstelle vorgenommen werden. | |
Rufe das Profil des zu prüfenden Mitglieds auf. Unter den aktiven Rollen kannst du aufgrund der Rolle erkennen, ob es sich um eine gültige Mitgliedschaft handelt oder nicht. | |
Wir sehe ich ob ein Mitglied den Mitgliederbeitrag bezahlt hat? | Rufe das Profil des zu prüfenden Mitglieds auf. Unter den aktiven Rollen kannst du aufgrund des Datums bei der Stammmitgliedschaft erkennen ob der Jahresbeitrag bezahlt ist oder nicht. Beim Versand der Jahresrechnungen werden sämtliche Gültigkeiten der Mitgliedschaften auf den 31.05. terminiert. Sobald die Zahlung bei uns eingetroffen ist, verlängert sich die Mitgliedschaft des entsprechenden Mitglieds auf den 31.12.. |
Wie erfolgt die Mailverifikation bei minderjährigen Mitgliedern? | Sobald im Anmeldeprozess bei minderjährigen Familienmitgliedern eine E-Mail-Adresse hinterlegt wird, muss diese via E-Mail-Bestätigungs-Mail bestätigt werden. Bei minderjährigen Familienmitgliedern ist die E-Mail-Adresse nicht zwingend zu hinterlegen. |
Wir versenden in der Sektion die Rechnungen für die neuen Mitglieder jeweils selber, damit wir unsere Clubnachrichten und das Jahresprogramm beilegen können. Wir dies mit dem neuen SAC-Portal überhaupt noch möglich sein? | Nein, dies wird nicht mehr möglich sein, da die Rechnungen nur noch elektronisch an die Neumitglieder versendet werden. Die Mitgliedschaft wird erst nach der Bezahlung des Beitrages aktiv. |
Die Mitgliederstatistik per 31.12. musste bis anhin auch immer am 31.12. gedruckt werden. Ist dies mit dem neuen Portal allenfalls auch rückwirkend möglich? | Nein, dies wird voraussichtlich nicht möglich sein. Ich empfehle dir, eure Anforderungen an die Statistik per «Ticket» (via folgenden Link) bei unserer Mitgliederverwaltung zu platzieren. So können sie prüfen, wie sie euch bei diesem Anliegen unterstützen können. |
Aktuell kann ich als Mitgliederverwalter die Mitgliederstatistik in Navision selbst erstellen und herunterladen. Wird dies im neuen SAC-Portal auch möglich sein? | In der Version, die Anfang 2025 eingeführt wird, wird die Mitgliederstatistik in der gewohnten Form aus Navision noch NICHT bieten. Stattdessen haben wir uns auf folgendes Vorgehen geeinigt:
|
Ist angedacht, mit den Rechnungen 2025 auch gleich die Info über das neue Portal und den digitalen Ausweis mitzuschicken? Müsste m.E. eigentlich so gemacht werden, nicht? | Wir werden mit dem Versand der Rechnung 2025 wie im letzten Jahr eine Broschüre mitschicken, die u.a. Informationen zum digitalen Ausweis und SAC-Portal enthält. Bereits vorab wird es auch in der Dezember-Ausgabe Die Alpen in der Rubrik «Kurz und knapp» eine Information zu den beiden Themen geben. |
Mit der Einführung des SAC-Portals wird per 1.1.2025 das Beitragsreglement angepasst. Die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft basiert ab dem 1.1.2025 auf dem Eintrittsdatum des Mitglieds in den SAC. In der Vergangenheit erfolgte die Berechnung der Mitgliedschaftsdauer auf Kalenderjahren. Das heisst, allen Mitgliedern, welche zwischen dem 1.1 und 30.09 in den SAC eingetreten sind, wurde per Ende Jahr (31.12) ein Mitgliedjahr gutgeschrieben. Mit der neuen Berechnung erfolgt die Gutschrift nicht mehr per Ende Jahr, sondern jeweils per Eintrittsdatum. Aus diesem Grund verlieren bestimmte Mitglieder ein Mitgliedsjahr, beziehungsweise wird das Jahr verzögert angerechnet. Zum Beispiel Mitglied X ist am 01.03.2024 eingetreten, somit hat das Mitglied X per 01.03.2025 plus ein Mitgliedjahr. Mitglied Y ist am 29.09.1992 eingetreten und hat aktuell 32 Mitgliederjahre. Per 29.09.2025 wird im ein weiteres Mitgliedjahr gutgeschrieben und er hat ab dem 29.09.2025 33 Mitgliederjahre. |
Tourenchefs und Tourenchefinnen
Frage | Antwort |
---|---|
|
|
|
|