Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter oder die ehrenamtliche Tourenleiterin sonst noch macht.
Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter / die ehrenamtliche Tourenleiterin in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er/sie bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er/sie als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert.
Leitet ein/e Bergführer/in, Kletterlehrer/in oder Wanderleiter/in, der/die in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er/sie über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er oder sie ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert.
Wichtig: Tourenleiter/innen wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen.