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Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter oder die ehrenamtliche Tourenleiterin sonst noch macht. Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter / die ehrenamtliche Tourenleiterin in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er/sie bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er/sie als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert. Leitet ein/e Bergführer/in, Kletterlehrer/in oder Wanderleiter/in, der/die in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er/sie über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er oder sie ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert. Wichtig: Tourenleiter/innen wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen. |
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Grundsätzlich gilt als SAC Tour jede (Bergsport-)Tour, welche ordnungsgemäss ausgeschrieben wird.
Ersatztouren / Verschiebungen sind oft notwendig aufgrund der Verhältnisse. Damit sie als SAC-Tour gelten (und somit versichert sind), ist zu beachten:
Verschiebung:
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