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  • Wenn eine Sektionstour im Ausland (z.B. Peru, Chile, Argentinien…) stattfindet und die Sektion einen lokalen Guide verpflichtet, ist dieser Guide/Tourenleiter wie die SAC-Tourenleiter/innen auf Haftpflicht versichert?
    Der lokale Guide gilt als selbständiger Bergführer oder als selbstständige Bergführerin und muss selber eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Es gilt eine Summendifferenzdeckung. Der SAC muss jedoch prüfen, ob der beauftrage Bergführer oder die beauftragte Bergführerin eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Besteht keine solche Versicherung ist der SAC verpflichtet, den beauftragten Dritten zu deren Abschluss anzuhalten.

 

  • Sind SAC-Tourenleiter/innen, die z.B. in Frankreich, Italien, Österreich… Sektionstouren leiten, auf Haftpflicht versichert? Wie sieht es aus, wenn diese in Marokko, Südamerika usw. leiten?
    Die Versicherung ist auf der ganzen Welt gültig.

 

  • Es kommt zuweilen vor, dass ein Tourenleiter oder eine Tourenleiterin eine SAC-Sektionstour ehrenamtlich leitet, die Person ist jedoch nicht SAC-Mitglied. Die Sektion hat dem «externen ehrenamtlichen Tourenleiter» in ihrem normalen Genehmigungsprozess für die Sektionstour den «Auftrag» gegeben. Ist dieser «externe» Tourenleiter oder diese «externe» Tourenleiterin wie alle «internen» Tourenleiter/innen auf Haftpflicht versichert?
    Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter oder die ehrenamtliche Tourenleiterin sonst noch macht.

  • Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter / die ehrenamtliche Tourenleiterin in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er/sie bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er/sie als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert.

  • Leitet ein/e Bergführer/in, Kletterlehrer/in oder Wanderleiter/in, der/die in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er/sie über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er oder sie ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert.

  • Wichtig: Tourenleiter/innen wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen.

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