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Frage

Antwort

Weshalb muss ich bei meinem Login eine 2FA-Authentifizierung einrichten?

Die 2FA-Authentifizierung (Zwei-Faktor-Authentifizierung) dient der Erhöhung der Sicherheit bei der Anmeldung. Sie schützt dein SAC-Login besser, indem sie eine zusätzliche Sicherheitsebene hinzufügt.

Der Grund für die Einführung der 2FA ist, dass Passwörter allein oft nicht ausreichen, um ein Konto vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ein Passwort kann durch Phishing, Datenlecks oder die Nutzung unsicherer Passwörter gestohlen werden. Mit der 2FA wird ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor hinzugefügt, der den Zugriff für einen Angreifer erschwert, selbst wenn er dein Passwort kennt.

Einrichten 2FA-Authentifizierung

Funktioniert das SAC-Portal auf allen Internetbrowsern?

Das SAC-Portal ist in der Regel auf den gängigen Internetbrowsern wie Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Safari vollständig funktionstüchtig. Allerdings empfiehlt es sich, stets die aktuellste Version dieser Browser zu verwenden, um die beste Leistung und Kompatibilität zu gewährleisten.

Weshalb müssen Mitglieder ihre E-Mail-Adresse verifizieren?

Wir möchten sicherstellen, dass die Mitglieder in ihren SAC-Konten eine gültige E-Mailadresse hinterlegt hast. Aus diesem Grund erhalten sie eine automatisch generierte E-Mail, sobald sie sich für ihr SAC-Konto angemeldet hast. In der E-Mail werden soe aufgefordert, die E-Mailadresse zu bestätigen. Mit der verifizierten E-Mailadresse haben sie u.a. Zugriff auf das SAC-Tourenportal.

Kann ich auch nach 2025 meinen Mitgliederausweis in Papierform erhalten?

Der digitale Mitgliederausweis wird im Januar 2025 letztmalig in Papierform versendet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Ausweis jederzeit im SAC-Portal als PDF heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden.

Weitere Informationen zum digitalen Mitgliedsausweis sind auf der Webseite des SAC verfügbar: https://www.sac-cas.ch/de/sac-portal-und-digitaler-mitgliederausweis/

Ist der digitale Mitgliederausweis auch in ausländischen Hütten gültig (Gegenrecht)?

Siehe https://www.sac-cas.ch/de/die-alpen/25-jahre-internationales-gegenrecht-16363/

Präsidentinnen und Präsidenten

Frage

Antwort

Wie kann ich Mutationen bei meinen Funktionärinnen und Funktionären vornehmen?

Wie können sich meine Funktionäre für den für sie relevanten Newsletter anmelden?

Mitgliederverwalter und Mitgliederverwalterinnen

Frage

Antwort

Kann ich eine Familienmitgliedschaft auflösen?

Wie kann ich zu ein bestehendes Mitglied zu einer Familienmitgliedschaft hinzufügen?

Wie kann ich die Stammsektion wechseln?

Dieser Wechsel kann nur durch den Mitgliederdienst der SAC-Geschäftsstelle vorgenommen werden.

Wie kann ich prüfen ob die Mitgliedschaft gültig ist?

Wir sehe ich ob ein Mitglied den Mitgliederbeitrag bezahlt hat?

Wie erfolgt die Mailverifikation bei minderjährigen Mitgliedern?

Wir versenden in der Sektion die Rechnungen für die neuen Mitglieder jeweils selber, damit wir unsere Clubnachrichten und das Jahresprogramm beilegen können. Wir dies mit dem neuen SAC-Portal überhaupt noch möglich sein?

Nein, dies wird nicht mehr möglich sein, da die Rechnungen nur noch elektronisch an die Neumitglieder versendet werden. Die Mitgliedschaft wird erst nach der Bezahlung des Beitrages aktiv.

Die Mitgliederstatistik per 31.12. musste bis anhin auch immer am 31.12. gedruckt werden. Ist dies mit dem neuen Portal allenfalls auch rückwirkend möglich?

Nein, dies wird voraussichtlich nicht möglich sein. Ich empfehle dir, eure Anforderungen an die Statistik per «Ticket» (via folgenden Link) bei unserer Mitgliederverwaltung zu platzieren. So können sie prüfen, wie sie euch bei diesem Anliegen unterstützen können.

Aktuell kann ich als Mitgliederverwalter die Mitgliederstatistik in Navision selbst erstellen und herunterladen. Wird dies im neuen SAC-Portal auch möglich sein?

In der Version, die Anfang 2025 eingeführt wird, wird die Mitgliederstatistik in der gewohnten Form aus Navision noch NICHT bieten. Stattdessen haben wir uns auf folgendes Vorgehen geeinigt:

  • Die Mitgliederstatistik wird am 31.12.24 noch ein letztes Mal aus Navision gezogen.

  • Die Nachfolgelösung wird spätestens bis Ende des 1. Quartals 2025 verfügbar sein. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die aus Navision erstellte Mitgliederstatistik gültig.

  • Es wird derzeit diskutiert, ob den Sektionen weiterhin ein lesender Zugriff auf Navision parallel zum SAC-Portal gestattet werden soll, damit sie bspw. eigenständig die Mitgliederstatistik oder die Statistik der eingenommenen Sektionsbeiträge abrufen können.

  • Für die Nachfolgelösung zielen wir auf eine umfassende Lösung mit einer integrierten Reporting-Technologie (z.B. MS Power BI) ab. Die Konzeptionsphase dafür hat allerdings noch nicht begonnen, wird jedoch im Jahr 2025 zu den ersten Lieferungen gehören.

Ist angedacht, mit den Rechnungen 2025 auch gleich die Info über das neue Portal und den digitalen Ausweis mitzuschicken? Müsste m.E. eigentlich so gemacht werden, nicht? 

Wir werden mit dem Versand der Rechnung 2025 wie im letzten Jahr eine Broschüre mitschicken, die u.a. Informationen zum digitalen Ausweis und SAC-Portal enthält. Bereits vorab wird es auch in der Dezember-Ausgabe Die Alpen in der Rubrik «Kurz und knapp» eine Information zu den beiden Themen geben.

Wie berechnet sich die Anzahl Mitgliederjahre?

Mit der Einführung des SAC-Portals wird per 1.1.2025 das Beitragsreglement angepasst. Die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft basiert ab dem 1.1.2025 auf dem Eintrittsdatum des Mitglieds in den SAC.

In der Vergangenheit erfolgte die Berechnung der Mitgliedschaftsdauer auf Kalenderjahren. Das heisst, allen Mitgliedern, welche zwischen dem 1.1 und 30.09 in den SAC eingetreten sind, wurde per Ende Jahr (31.12) ein Mitgliedjahr gutgeschrieben. Mit der neuen Berechnung erfolgt die Gutschrift nicht mehr per Ende Jahr, sondern jeweils per Eintrittsdatum. Aus diesem Grund verlieren bestimmte Mitglieder ein Mitgliedsjahr, beziehungsweise wird das Jahr verzögert angerechnet.

Zum Beispiel Mitglied X ist am 01.03.2024 eingetreten, somit hat das Mitglied X per 01.03.2025 plus ein Mitgliedjahr. Mitglied Y ist am 29.09.1992 eingetreten und hat aktuell 32 Mitgliederjahre. Per 29.09.2025 wird im ein weiteres Mitgliedjahr gutgeschrieben und er hat ab dem 29.09.2025 33 Mitgliederjahre.

Tourenchefs und Tourenchefinnen

Frage

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Hüttenwartinnen und Hüttenwarte

Frage

Antwort

Wie kann ich prüfen ob die Mitgliedschaft gültig ist?

Was mache ich wenn ein Gast den Mitgliederausweis nicht dabei hat und wir keinen Internetzugang haben?

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