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Frage | Antwort |
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Kann ich eine Familienmitgliedschaft auflösen? | |
Wie kann ich zu ein bestehendes Mitglied zu einer Familienmitgliedschaft hinzufügen? | |
Wie kann ich die Stammsektion wechseln? | Dieser Wechsel kann nur durch den Mitgliederdienst der SAC-Geschäftsstelle vorgenommen werden. |
Wie kann ich prüfen ob die Mitgliedschaft gültig ist? | |
Wir sehe ich ob ein Mitglied den Mitgliederbeitrag bezahlt hat? | |
Wie erfolgt die Mailverifikation bei minderjährigen Mitgliedern? | |
Wir versenden in der Sektion die Rechnungen für die neuen Mitglieder jeweils selber, damit wir unsere Clubnachrichten und das Jahresprogramm beilegen können. Wir dies mit dem neuen SAC-Portal überhaupt noch möglich sein? | Nein, dies wird nicht mehr möglich sein, da die Rechnungen nur noch elektronisch an die Neumitglieder versendet werden. Die Mitgliedschaft wird erst nach der Bezahlung des Beitrages aktiv. |
Die Mitgliederstatistik per 31.12. musste bis anhin auch immer am 31.12. gedruckt werden. Ist dies mit dem neuen Portal allenfalls auch rückwirkend möglich? | Nein, dies wird voraussichtlich nicht möglich sein. Ich empfehle dir, eure Anforderungen an die Statistik per «Ticket» (via folgenden Link) bei unserer Mitgliederverwaltung zu platzieren. So können sie prüfen, wie sie euch bei diesem Anliegen unterstützen können. |
Aktuell kann ich als Mitgliederverwalter die Mitgliederstatistik in Navision selbst erstellen und herunterladen. Wird dies im neuen SAC-Portal auch möglich sein? | In der Version, die Anfang 2025 eingeführt wird, wird die Mitgliederstatistik in der gewohnten Form aus Navision noch NICHT bieten. Stattdessen haben wir uns auf folgendes Vorgehen geeinigt:
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Ist angedacht, mit den Rechnungen 2025 auch gleich die Info über das neue Portal und den digitalen Ausweis mitzuschicken? Müsste m.E. eigentlich so gemacht werden, nicht? | Wir werden mit dem Versand der Rechnung 2025 wie im letzten Jahr eine Broschüre mitschicken, die u.a. Informationen zum digitalen Ausweis und SAC-Portal enthält. Bereits vorab wird es auch in der Dezember-Ausgabe Die Alpen in der Rubrik «Kurz und knapp» eine Information zu den beiden Themen geben. |
Wie berechnen berechnet sich die Anzahl Mitgliederjahre? | Mit der Einführung des SAC-Portals wird per 1.1.2025 das Beitragsreglement angepasst. Die Berechnung der Dauer der Mitgliedschaft basiert ab dem 1.1.2025 auf dem Eintrittsdatum des Mitglieds in den SAC. In der Vergangenheit erfolgte die Berechnung der Mitgliedschaftsdauer auf Kalenderjahren. Das heisst, allen Mitgliedern, welche zwischen dem 1.1 und 30.09 in den SAC eingetreten sind, wurde per Ende Jahr (31.12) ein Mitgliedjahr gutgeschrieben. Mit der neuen Berechnung erfolgt die Gutschrift nicht mehr per Ende Jahr, sondern jeweils per Eintrittsdatum. Aus diesem Grund verlieren bestimmte Mitglieder ein Mitgliedsjahr, beziehungsweise wird das Jahr verzögert angerechnet. Zum Beispiel Mitglied X ist am 01.03.2024 eingetreten, somit hat das Mitglied X per 01.03.2025 plus ein Mitgliedjahr. Mitglied Y ist am 29.09.1992 eingetreten und hat aktuell 32 Mitgliederjahre. Per 29.09.2025 wird im ein weiteres Mitgliedjahr gutgeschrieben und er hat ab dem 29.09.2025 33 Mitgliederjahre. |
Tourenchefs und Tourenchefinnen
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