Versions Compared

Key

  • This line was added.
  • This line was removed.
  • Formatting was changed.

...

Expand
titleEs kommt zuweilen vor, dass ein Tourenleiter oder eine Tourenleiterin /in eine SAC-Sektionstour ehrenamtlich leitet, die Person ist jedoch nicht SAC-Mitglied. Die Sektion hat dem «externen ehrenamtlichen Tourenleiter» in ihrem normalen Genehmigungsprozess für die Sektionstour den «Auftrag» gegeben. Ist dieser «externe» Tourenleiter oder diese «externe» Tourenleiterin wie alle «internen» Tourenleiter/innen auf Haftpflicht versichert?

Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter oder die ehrenamtliche Tourenleiterin sonst noch macht.

Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter / die ehrenamtliche Tourenleiterin in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er/sie bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er/sie als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert.

Leitet ein/e Bergführer/in, Kletterlehrer/in oder Wanderleiter/in, der/die in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er/sie über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er oder sie ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert.

Wichtig: Tourenleiter/innen wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen.