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  • Wenn eine Sektionstour im Ausland (z.B. Peru, Chile, Argentinien…) stattfindet und die Sektion einen lokalen Guide verpflichtet, ist dieser Guide/Tourenleiter wie die SAC-Tourenleiter/innen auf Haftpflicht versichert?
    Der lokale Guide gilt als selbständiger Bergführer oder als selbstständige Bergführerin und muss selber eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Es gilt eine Summendifferenzdeckung. Der SAC muss jedoch prüfen, ob der beauftrage Bergführer oder die beauftragte Bergführerin eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Besteht keine solche Versicherung ist der SAC verpflichtet, den beauftragten Dritten zu deren Abschluss anzuhalten.

 

  • Sind SAC-Tourenleiter/innen, die z.B. in Frankreich, Italien, Österreich… Sektionstouren leiten, auf Haftpflicht versichert? Wie sieht es aus, wenn diese in Marokko, Südamerika usw. leiten?
    Die Versicherung ist auf der ganzen Welt gültig.

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  • Es kommt zuweilen vor, dass ein Tourenleiter oder eine Tourenleiterin eine SAC-Sektionstour ehrenamtlich leitet, der Tourenleiter die Person ist jedoch nicht SAC-Mitglied im SAC. Die Sektion hat dem «externen ehrenamtlichen Tourenleiter» in ihrem normalen Genehmigungsprozess für die Sektionstour den «Auftrag» gegeben. Ist dieser «externen» «externe» Tourenleiter oder diese «externe» Tourenleiterin wie alle «internen» Tourenleiter/innen auf Haftpflicht versichert?
    Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter oder die ehrenamtliche Tourenleiterin sonst noch macht.

  • Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter / die ehrenamtliche Tourenleiterin in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er/sie bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er/sie als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert.

  • Leitet ein/e Bergführer/in, Kletterlehrer/in oder Wanderleiter/in, der/die in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er/sie über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er oder sie ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert.

  • Wichtig: Tourenleiter/innen wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen.