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titleKönnen Senioren Wandertouren durchführen, auch ohne aktuelle Tourenleiterausbildung?

vgl. Art. 2.1 c) Tourenleiter-Reglement: Der Einsatz als Tourenleiter für Alpinwanderungen (ab T5) erfordert eine besondere Ausbildung. Für Wanderungen unterhalb von T5 ist eine Ausbildung empfohlen aber nicht Pflicht. Wenn ja bis zu welcher Schwierigkeitsgrad ? Gemäss Reglement bis T4, wir empfehlen jedoch bis max. T3, was aber nirgends offiziell festgehalten ist.

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titleKönnen ausgebildete Wanderleiter Touren ausschreiben und durchführen?

Ja, vgl. Art. 2.3. e) Tourenleiter-Reglement. Sie sind aber vom zuständigen Sektionsorgan zu prüfen und zu genehmigen (Tourenchef oder Vorstand je nach sektionsinterner Regelung). Auch hier kann bei einem Unfall einerseits natürlich der verantwortliche Wanderleiter, andererseits aber auch das für die Prüfung zuständige Sektionsorgan in die Verantwortung gezogen werden.

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titleKönnen Mitglieder Bike-/ Wandertouren ausschreiben?

Ohne Ausbildung können Mitglieder grundsätzlich Wanderungen bis T4 (vgl. oben, Art. 2.1. c)) ausschreiben. Zu prüfen und genehmigen ist die vom zuständigen Sektionsorgan.
Bzgl. Biketouren hat der SAC (noch) keine Weisung herausgegeben, aber im Positionspapier «Position Mountainbiken im SAC» findet sich folgende Empfehlung: Um die Sicherheit, die Qualität und das Verhalten (Koexistenz, Natur) auf sektionsinternen Touren und Kursen zu fördern, empfiehlt der SAC die Ausbildung zum Swiss Cycling MTB Guide.

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titleKönnen Winter Tourenleiter auch Sommertouren ausschreiben?

Gemäss 2.1. ist für die dort aufgeführten Disziplinen «eine besondere Ausbildung» vorausgesetzt. Gemäss 2.3. werden SAC-Tourenleiter-Kurse, J+S-Leiterkurse, Gebirgsspezialist der Armee, Fähigkeitszeugnis der Armee, Wander- und Schneeschuhleiter der Kantone als Tourenleiter-Ausbildungen anerkannt. Daher können Winter Tourenleiter grundsätzlich auch Sommertouren ausschreiben (sowieso im Rahmen von Touren unterhalb der Schwierigkeitsgrade nach 2.1. des Tourenleiter-Reglements und eigentlich auch darüber, sofern sichergestellt ist, dass sie die nötigen Fähigkeiten mitbringen). Es gibt diesbezüglich keine Vorschrift, aber die Sektion haftet wiederum dafür, dass er die nötigen Fähigkeiten für die von ihm ausgeschriebene Tour mitbringt.
Aus Erfahrung empfiehlt der SAC Zentralverband den Besuch der entsprechenden Leiterkurse. Diese Empfehlung ist jedoch nirgends festgehalten.

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titleIst ein dipl. Schneesportlehrer auch als Tourenleiter Winter anerkannt?

Nein. Der Schneesportlehrer darf gem. RiskG Skitouren bis zur Schwierigkeit WS (wenig schwierig) leiten. Das ist für einen Tourenleiter zu wenig.

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titleBei den Anforderungen des Tourenleiter Alpinwandern steht, dass eine Voraussetzung ist, dass der Tourenleiter Bergwandern absolviert ist. Kann der Tourenleiter Alpinwandern nur nach dem absolvierten Tourenleiter Bergwandern in Angriff genommen werden? Oder kann der Tourenleiter Alpinwandern auch direkt besucht werden?

Ja, die Ausbildung zum SAC-Tourenleiter Alpinwandern benötigt die Ausbildung Tourenleiter-SAC Bergwandern oder SAC-Tourenleiter 1 Hochtouren. Es ist bewusst, dass der SAC-TL1 Tourenleiter 1 Hochtouren eine höhere Qualifikation ist, doch unterscheiden sich die Ausbildungsinhalt doch wesentlich, will heissen, dass bei der Ausbildung zu SAC-TL1 Tourenleiter 1 Hochtouren wichtige Themen zum Alpinwandern nicht behandelt werden.

Ergänzend folgende Punkte:

  • Die Qualifikation SAC-TL Tourenleiter Bergwandern verpflichtet keine Weiterbildung, die SAC-TL Tourenleiter Alpinwandern jedoch schon (3 Tage /6 Jahre)

  • Die Qualifikation SAC-TL Tourenleiter Alpinwandern berechtigt nach Tourenleiterreglement das Leiten von Touren bis T6. Wir empfehlen jedoch bis maximal T4+

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