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Hinweis:

Haftungsausschluss für unsere Der SAC schliesst jede Haftung für die rechtlichen Antworten und Ausführungen aus. Die Antworten sind summarisch, dementsprechend unvollständig, und sollen eine erste Einordnung sein resp. eine schnelle Hilfestellung ermöglichen. Ersetzen aber Die Antworten und Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.

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  • Wenn eine Sektionstour im Ausland (z.B. Peru, Chile, Argentinien…) stattfindet und die Sektion einen lokalen Guide verpflichtet, ist dieser Guide/Tourenleiter wie die SAC Tourenleiter auf Haftpflicht versichert?
    Der lokale Guide gilt als selbständiger Bergführer und muss selber eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben. Es gilt Die Haftpflichtversicherung des SACs sieht in solchen Fällen eine Summendifferenzdeckung vor. Der SAC muss jedoch prüfen, ob der beauftrage Bergführer eine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat. Besteht keine solche Versicherung ist der SAC verpflichtet, den beauftragten Dritten zu deren Abschluss anzuhalten.

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  • Sind SAC Tourenleiter die z.B. in Frankreich, Italien, Österreich… Sektionstouren leiten auf Haftpflicht versichert? Wie sieht es aus, wenn diese in Marokko, Südamerika usw. leiten?
    Die Versicherung ist gültig für Schäden, die auf der ganzen Welt gültigeintreten.

 

  • Es kommt zuweilen vor, dass ein Tourenleiter eine SAC Sektionstour ehrenamtlich leitet, der Tourenleiter ist jedoch nicht Mitglied im SAC. Die Sektion hat dem «externen ehrenamtlichen Tourenleiter» in ihrem normalen Genehmigungsprozess für die Sektionstour den «Auftrag» gegeben. Ist dieser «externen» Tourenleiter wie alle «internen» Tourenleiter auf Haftpflicht versichert?
    Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter sonst noch macht.

  • Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert.

  • Leitet ein Bergführer, Kletterlehrer oder Wanderleiter, der in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert.

  • Wichtig: Tourenleiter wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen.

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Nach Eintritt eines Schadenfalls, dessen Folgen die Versicherung betreffen können, ist unverzüglich der Geschäftsstelle des SAC schriftlich Anzeige zu erstatten. Schadenanzeigeformulare können von der Geschäftsstelle bezogen werden. Die Geschäftsstelle leitet die Anzeige an die „Zürich“ Versicherungsgesellschaft weiter. Sämtliche den Schadenfall betreffende Schriftstücke müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

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