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Grundsatz: Tourenchef/-Kommission entscheidet über den Einsatz eines geeigneten Tourenleiters. Dies gilt auch bei Touren wo noch keine Ausbildung erforderlich ist.

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  • sollte sich auf einer SAC Tour ein Unfall mit Schadensfolgen (Tod, Verletzungen, Sach-/Personenschaden, etc.) wird untersucht, ob ein Beteiligter seine Pflichten verletzt hat.

  • Pflicht des Vorstands (bzw. des zuständigen Organs in der Sektion) ist es, sicherzustellen, dass die TLTourenleitenden, welche eine Tour ausschreiben die nötigen Fähigkeiten mitbringen, um die konkrete Tour zu leiten.

  • Stellt sich heraus, dass ein TL Tourenleitender diese Fähigkeiten nicht hatte (z.B. weil ihm die nötige Ausbildung fehlt), dann kann der Vorstand bzw. das Organ der Sektion zur Verantwortung gezogen werden. Daher empfehlen wir, sich an das Reglement (als Mindestmass) zu halten.

  • Hat ein TL Tourenleitender eine Ausbildungskurs absolviert und leitet eine Tour, für die er ausgebildet wurde, dann können die Sektionsorgane grundsätzlich – es kann auch da im Einzelfall Ausnahmen geben, z.B. wenn Anhaltspunkte bestanden, dass der TL Tourenleitender aus persönlichen Gründen nicht geeignet war – nicht zur Verantwortung gezogen werden.

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Gemäss 2.1. ist für die dort aufgeführten Disziplinen «eine besondere Ausbildung» vorausgesetzt. Gemäss 2.3. werden SAC-TL-Kurse, J+S-Leiterkurse, Gebirgsspezialist der Armee, Fähigkeitszeugnis der Armee, Wander- und SchneeschuhleiterInnen der Kantone als TL-Ausbildungen anerkannt. Daher können Winter TL grundsätzlich auch Sommertouren ausschreiben (sowieso im Rahmen von Touren unterhalb der Schwierigkeitsgrade nach 2.1. des TL-Reglements und eigentlich auch darüber, sofern sichergestellt ist, dass sie die nötigen Fähigkeiten mitbringen). Es gibt diesbezüglich keine Vorschrift, aber die Sektion haftet wiederum dafür, dass er die nötigen Fähigkeiten für die von ihm ausgeschriebene Tour mitbringt.
Aus Erfahrung empfiehlt der SAC Zentralverband den Besuch der entsprechenden Leiterkurse. Diese Empfehlung ist ebenfalls nirgends festgehalten.

Kann ein ausgebildeter Tourenleiter als Nicht-Mitglied eine Tour bei einer Sektion leiten?

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  • Ist ein dipl. Schneesportlehrer auch als Tourenleiter Winter anerkannt?

Nein. Der Schneesportlehrer darf gem. RiskG Skitouren bis zur Schwierigkeit WS leiten. Das ist für einen Tourenleiter zu wenig.

JO Touren ohne anerkannte J&S Leiter

Können SAC TL aus Sicht Risiko / Garantenstellung die SAC Tourenleiter als Ersatz für die J+S Kursleiter Jugend eingesetzt werden. Also ein SAC TL Sommer für Kursleiter J+S Bergsteigen Jugend, Winter für Skitouren und Sportklettern für Sportklettern.

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