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Hinweis:

Der SAC schliesst jede Haftung für die rechtlichen Antworten und Ausführungen aus. Die Antworten sind summarisch, dementsprechend unvollständig, und sollen eine erste Einordnung sein resp. eine schnelle Hilfestellung ermöglichen. Die Antworten und Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.

  • Ich als Lehrerin gehe mit meiner Klasse draussen klettern. Diese Aktivität läuft nicht unter J + S. Daher habe ich eine Sportlehrperson organisiert, welche klettern kann aber keine J +S- Ausbildung hat. Ist dies erlaubt? oder muss ich für diese Aktivität zwingend ein J&S Leitende mit dabei haben?

Sorgfaltspflicht bei der Organisation von Outdoor-Aktivitäten muss erfüllt werden. Dies gilt ob J+S-Aktivität oder nicht.

Sorgfaltspflicht richtet sich nach aktuellen Standards. Im Falle eines Unfalles wird sicher auf J+S sowie Ausbildung der Leiterpersonen geschaut.

Fazit: nur mit ausgebildetem Leiterteam (J+S-Bergsteigen oder Sportklettern, Bergführer oder Kletterlehrerinnen) unterwegs sein. 3x3 machen. Defensiv unterwegs sein.

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