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Hier finden sich die verschiedenen Reglemente und Ausführungsbestimmungen bzgl. Aus- und Fortbildungspflicht für SAC-Tourenleitende.

202211_Reglement Aus- und Fortbildungspflicht für SAC-TourenleiterTourenleitende

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nameReglement_Aus-_und_Fortbildungspflicht_f_r_SAC_Tourenleiter2.pdf

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202211_Ausführungen zum Reglement Aus- und Fortbildungspflicht für SAC-Tourenleitende

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name202211_Ausführungen zum Reglement Aus- und Fortbildungspflicht für SAC-Tourenleiter

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 202211202211_Empfehlungen_zum_Reglement_Aus- Fortbildungspflicht_SAC-Tourenleitende

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name202211_Empfehlungen_zum_Reglement_Aus-Fortbildungspflicht_SAC-Tourenleiter.doc

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titleIst das SAC-Reglement Aus- und Fortbildungspflicht verbindlich?

Die Reglemente des SACs sind technisch betrachtet keine Gesetzestexte und daher keine rechtlich verbindlichen Rechtsnormen. In der Praxis werden Reglemente und Merkblätter von Fachverbänden wie dem SAC jedoch von den Untersuchungsbehörden und den Gerichten berücksichtigt bei der Beurteilung von Unfällen. Es zeigte sich in der Vergangenheit, dass Behörden und Gerichte die Reglemente und Merkblätter der Fachverbände anwenden und nicht davon abweichen, wenn es keine triftigen Gründe gibt, die eine Abweichung im Einzelfall “aufdrängen”. Weicht eine Behörde oder ein Gericht ohne triftigen Grund davon ab, würde dies vermutungsweise von der übergeordneten Instanz als “willkürlich” beurteilt. Ein solcher “willkürlicher” Entscheid kann von der oberen Instanz korrigiert werden oder er wird zur neuen Beurteilung zurückgewiesen.

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