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Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen werden anerkannt (nicht älter als 6 Jahre):
Folgende Berufe werden anerkannt:
Folgende militärische Ausbildungen werden anerkannt:
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J+S Sportklettern
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Voraussetzungen für den J+S-Leiterkurs Sportklettern: Mindestens 2-jährige regelmässige Kletteraktivität indoor und outdoor, Ein- und Mehrseillängen (Tourennachweis über gekletterte Routen im 6. Franzosengrad), mindestens 18 Jahre, in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft, Motivation zur Leitertätigkeit im Anschluss innerhalb einer Organisation, welche J+S-Aktivitäten anbietet. Voraussetzungen für den J+S-Kursleiterkurs Sportklettern: Nachweis eines besuchten Erste-Hilfe-Kurses in den letzten 5 Jahren (mindestens 14h Ausbildung), Nachweis einer J+S-Leitertätigkeit in der J+S-Biographie, Kletterniveau 6b (flash am Fels, Teil der Eintrittsprüfung am ersten Kurstag), Mindestens ein Jahr zwischen dem Leiterkurs und dem Kursleiterkurs. Voraussetzungen für die J+S-WB2 Sportklettern: Kletterniveau 6c Damen, 7a Herren (onsight indoor, wird am ersten Tag geprüft), Motivation im Anschluss Trainingsgruppen von Kindern und Jugendlichen zu leiten Weitere Infos auf folgender Webseite: J+S Vorbereitungsaufträge (google.com) Oder auch hier: Selektionskriterien inkl. 1. Hilfe Ausbildungen |
J+S Bergsteigen
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J+S-Leiteranerkennung Bergsteigen Jugendsport (gültig oder weggefallen) Aktive J+S-Leitertätigkeit im Bergsport in den letzten zwei Jahren:
Erste-Hilfe-Ausbildung
Vollendung des 20. Lebensjahres im Kursjahr. Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. (gemäss Weisung Kaderbildung J+S, Absatz 5.4) dh J+S-Leiterkurs Bergsteigen und J+S-Kursleiter 1 Bergsteigen dürfen nicht im gleichen Jahr absolviert werden *Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen sind zugelassen:
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J+S Skitouren
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Ich bin Ärztin. Muss ich nun auch einen Erste Hilfe Kurs besuchen?
Folgende 1. Hilfe-Ausbildungen werden anerkannt (nicht älter als 6 Jahre):
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*Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen sind zugelassen:
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Betriebssanitäterinnen
sanitaires d’entreprise
Folgende Berufe werden anerkannt:
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Ärzte (und Medizinstudenten), Apothekerinnen, Rettungssanitäter, Pflegefachfrauen, Psychiatriepfleger, Physiotherapeutinnen
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aktive Polizistinnen und Feuerwehrmänner
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