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Der SAC schliesst jede Haftung für die rechtlichen Antworten und Ausführungen aus. Die Antworten sind summarisch, dementsprechend unvollständig, und sollen eine erste Einordnung sein resp. eine schnelle Hilfestellung ermöglichen. Die Antworten und Ausführungen sind allgemein gehalten und ersetzen keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall.
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Grundsätzlich fällt dies nicht in die Zuständigkeit des SACs. Es kann jedoch generell festgehalten werden, dass bei sämtlichen Outdoor-Aktivitäten die führende, leitende (oder auch Lehr-)Person die gebotene Sorgfalt einzuhalten hat. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine J+S-Aktivität handelt oder nicht. Die konkrete Sorgfaltspflicht richtet sich hierbei jeweils nach aktuellen Standards. Ein hilfreicher Anhaltspunkt hierfür ist sicherlich eine J+S-Ausbildung sowie die entsprechenden SAC-Tourenreglemente bzw. Reglement Aus- und Fortbildungspflicht für SAC-Tourenleiterinnen und Tourenleiter. Für eine Schulklasse bringt eine Sportlehrperson vermutungsweise die didaktischen Kompetenzen mit. Ob sie auch Kletteraktivitäten betreuen kann, hängt von der konkreten Ausbildung ab. Auf jeden Fall kann aber festgehalten werden, dass eine ganze Schulklasse zuviele zu viele zu beaufsichtigende Personen beinhaltet |
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für eine einzelne Lehrperson (in der Regel geht man davon aus, dass max. 6 Personen von einer Person beaufsichtigt werden können). |