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title | Ich bin Arzt / Ärztin. Muss ich auch einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen? |
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Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen werden anerkannt (nicht älter als 6 Jahre): Folgende Berufe werden anerkannt: Ärzt/innen (und Medizinstudent/innen), Apotheker/innen, Rettungssanitäter/innen, Pflegefachpersonen, Psychiatriepfleger/innen, Physiotherapeut/innen aktive Polizist/innen und Feuerwehrleute Pistenpatrouilleure
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J+S-Sportklettern
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title | Zulassung zu J+S-Ausbildungskursen Sportklettern und Kursvoraussetzungen. |
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Voraussetzungen für den J+S-Leiterkurs Sportklettern: Mindestens 2-jährige regelmässige Kletteraktivität indoor und outdoor, Ein- und Mehrseillängen (Tourennachweis über gekletterte Routen im 6. Franzosengrad), mindestens 18 Jahre, in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft, Motivation zur Leitertätigkeit im Anschluss innerhalb einer Organisation, welche J+S-Aktivitäten anbietet. Voraussetzungen für den J+S-Kursleiterkurs Sportklettern: Nachweis eines besuchten Erste-Hilfe-Kurses in den letzten 5 Jahren (mindestens 14h Ausbildung), Nachweis einer J+S-Leitertätigkeit in der J+S-Biographie, Kletterniveau 6b (flash am Fels, Teil der Eintrittsprüfung am ersten Kurstag), Mindestens ein Jahr zwischen dem Leiterkurs und dem Kursleiterkurs. Voraussetzungen für die J+S-WB2 Sportklettern: Kletterniveau 6c Damen, 7a Herren (onsight indoor, wird am ersten Tag geprüft), Motivation im Anschluss Trainingsgruppen von Kindern und Jugendlichen zu leiten Weitere Infos auf folgender Webseite: J+S Vorbereitungsaufträge (google.com) Oder auch hier: Selektionskriterien inkl. 1. Hilfe Ausbildungen |
J+S-Bergsteigen
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title | Ich möchte eine Kursleiter 1 Bergsteigen besuchen. Was muss ich erfüllen? |
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J+S-Leiteranerkennung Bergsteigen Jugendsport (gültig oder weggefallen) Aktive J+S-Leitertätigkeit im Bergsport in den letzten zwei Jahren: J+S-Leitertätigkeit in der J+S-Biografie (normalerweise Kursprofil A in der J+S-Datenbank) Tourenleitertätigkeit in einer SAC Sektion, resp. anderer Verein oder Schule Nachweis einer Hilfsleitertätigkeit mit Jugendlichen
Erste-Hilfe-Ausbildung Ausbildungsnachweis*(nicht älter als 6 Jahre!) oder Anmeldebestätigung zu entsprechendem Kurs => Hinweis: der Teilnehmende darf erst nach der erfolgreichen Absolvierung dieser 1. Hilfeausbildung seine Kursleiter-Tätigkeit wahrnehmen.
Vollendung des 20. Lebensjahresim Kursjahr. Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. (gemäss Weisung Kaderbildung J+S, Absatz 5.4) d.h. J+S-Leiterkurs Bergsteigen und J+S-Kursleiter 1 Bergsteigen dürfen nicht im gleichen Jahr absolviert werden Ausnahme: Besuch des 1-2 tägigen "J+S-Einführungskurs Leiter Bergsteigen" (d.h. es ist möglich: Besuch EFK Bergsteigen im Juni + Besuch KL1 Bergsteigen im Juli des gleichen Jahres)
*Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen sind zugelassen: |
J+S-Skitouren
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title | Ich möchte einen Kursleiter 1 Skitouren besuchen. Was muss ich erfüllen? |
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J+S-Leiteranerkennung Skitouren Jugendsport (gültig oder weggefallen) Aktive J+S-Leitertätigkeit im Bergsport in den letzten zwei Jahren: J+S-Leitertätigkeit in der J+S-Biografie (normalerweise Kursprofil A in der J+S-Datenbank) Tourenleitertätigkeit in einer SAC Sektion, resp. anderer Verein oder Schule Nachweis einer Hilfsleitertätigkeit mit Jugendlichen
Erste-Hilfe-Ausbildung Ausbildungsnachweis (nicht älter als 6 Jahre!)* oder Anmeldebestätigung zu entsprechendem Kurs => Hinweis: der Teilnehmende darf erst nach der erfolgreichen Absolvierung dieser 1. Hilfeausbildung seine Kursleiter-Tätigkeit wahrnehmen.
Vollendung des 20. Lebensjahres im Kursjahr. Es darf pro Kalenderjahr in der Regel nur eine weiterführende Ausbildungsstufe absolviert werden. (gemäss Weisung Kaderbildung J+S, Absatz 5.4)
*Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen sind zugelassen: |
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title | Ich bin Arzt / Ärztin. Muss ich auch einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen? |
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Folgende Erste-Hilfe-Ausbildungen werden anerkannt (nicht älter als 6 Jahre):
Erste-Hilfe-Kurs vom SAC oder Naturfreunde
Ersthelfer Stufe 1 IVR inkl. BLS-AED kompl. (nur "Nothelferausweis" reicht nicht aus!)
Betriebssanitäterinnen
Folgende Berufe werden anerkannt:
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Ärzt/innen (und Medizinstudent/innen), Apotheker/innen, Rettungssanitäter/innen, Pflegefachpersonen, Psychiatriepfleger/innen, Physiotherapeut/innen
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aktive Polizist/innen und Feuerwehrleute
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