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  • War die Tour ausgeschrieben?

  • Hat ein SAC-Tourenleiter die «Tour» geleitet?

  • Hatte er/sie die dafür notwendige Ausbildung?

  • Was ist in einem Schadenfall zu tun?

Nach Eintritt eines Schadenfalls, dessen Folgen die Versicherung betreffen können, ist unverzüglich der Geschäftsstelle des SAC schriftlich Anzeige zu erstatten. Schadenanzeigeformulare können von der Geschäftsstelle bezogen werden. Die Geschäftsstelle leitet die Anzeige an die „Zürich“ weiter. Sämtliche den Schadenfall betreffende Schriftstücke müssen ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.