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  • Es kommt zuweilen vor, dass ein Tourenleiter eine SAC Sektionstour ehrenamtlich leitet, der Tourenleiter ist jedoch nicht Mitglied im SAC. Die Sektion hat dem «externen ehrenamtlichen Tourenleiter» in ihrem normalen Genehmigungsprozess für die Sektionstour den «Auftrag» gegeben. Ist dieser «externen» Tourenleiter wie alle «internen» Tourenleiter auf Haftpflicht versichert?
    Hier kommt es darauf an, was der ehrenamtliche Tourenleiter sonst noch macht.

  • Leitet der ehrenamtliche Tourenleiter in einem anderen Club (z.B. NFS, Swissski usw.) ausschliesslich ehrenamtlich (d.h. er bietet keine weiteren selbständigen Tätigkeiten in diesem Bereich an), gilt er als Hilfsperson und ist somit über die Police des SAC mitversichert.

  • Leitet ein Bergführer, Kletterlehrer oder Wanderleiter, der in diesem Bereich selbstständig Tätigkeiten anbietet, ehrenamtlich (=ohne Entgelt) eine Sektionstour, muss er über eine eigene Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Er ist nicht über die SAC Haftpflichtversicherung versichert.

  • Wichtig: Tourenleiter wie Teilnehmende müssen über eine eigene Unfallversicherung verfügen.

  • Unfall in einer Kletterhalle mit Gehirnerschütterung: Wer zahlt die Heilungskosten? Ist dies eine Haftpflichtfall und unter welchen Bedingungen?

Grundsätzlich Zahlt die Unfallversicherung der Teilnehmerin, ausser die diese stellt die Schuld oder Haftungsfrage

  • Wir haben eine Haftpflichtversicherung, diese greift nur bei offiziell ausgeschriebenen SAC-Touren und nur, wenn ein SAC-Tourenleiter/in die Tour geleitet hat.

  • Ein Versicherungsfall ist zudem ausgeschlossen bei Vorliegen von einem «Wagnis».

Für ein greifen der Versicherung stellen sich folgende Fragen:

  • War die Tour ausgeschrieben?

  • Hat ein SAC-Tourenleiter die «Tour» geleitet?

  • Hatte er/sie die dafür notwendige Ausbildung?